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Karlsruhe: Wie der Corona-Virus Beerdigungen erschwert: "Würdiges Abschiednehmen ist kaum zu realisieren"

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Wie der Corona-Virus Beerdigungen erschwert: "Würdiges Abschiednehmen ist kaum zu realisieren"

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    Wie der Corona-Virus Beerdigungen erschwert: "Würdiges Abschiednehmen ist kaum zu realisieren"
    Wie der Corona-Virus Beerdigungen erschwert: "Würdiges Abschiednehmen ist kaum zu realisieren" Foto: pixabay@joaph

    Mindestabstand statt Umarmung - Beileidsbekundungen aus der Ferne: Wer in diesen Tagen einen geliebten Menschen verliert, hat es besonders schwer.

    Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat das Land Baden-Württemberg zahlreiche Regelungen erlassen, die den Kontakt zwischen Menschen einschränken. Obwohl für die Vorgaben für Beerdigungen etwas gelockert wurden, können viele Trauerfeiern nicht wie zuvor abgehalten werden. 

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    Foto: pixabay@PublicDomainPictures

    Stand Freitag (3. April) gilt: Im Freien dürfen sich Bürger höchstens zu zweit aufhalten, sofern sie nicht im selben Haushalt wohnen. Versammlungen aller Art sind in der Öffentlichkeit untersagt -  eigentlich. Denn für Beerdigungen hat das Kultusministerium eine separate Verordnung erlassen. Darin steht: Findet die Bestattung unter freiem Himmel statt, dürfen nicht mehr als fünf Gäste daran teilnehmen.

    Diese Fünf-Personen-Regel gilt jedoch nicht für die engsten Verwandten. Eltern, Kinder, und Enkelkinder sowie Partner sind von der begrenzten Teilnehmerzahl ausgenommen. Auch, wer mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, darf dessen Beerdigung in jedem Fall besuchen.

    Fünf Gäste maximal - der Pfarrer zählt nicht mit

    Der Geistliche wird nicht mit eingerechnet. Bestatter und Friedhofsmitarbeiter werden ebenfalls nicht mitgezählt. Wichtig hierfür ist allerdings, "dass diese mit den Trauernden nicht in Kontakt treten", schreibt das Kultusministerium. Das bedeutet: Bestatter sollten den Sarg oder die Urne ans Grab bringen, bevor die Gäste eintreffen und erst wieder herantreten, sobald sich die Trauergemeinde entfernt hat.

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    Foto: pixabay@congerdesign

    Diese Regelung ist neu. Denn bis zum 2. April galt: Wurde die Teilnehmerzahl - zuvor auf zehn Personen begrenzt - erreicht, wurde auch engen Angehörigen der Zugang zur Beerdigung verwehrt.

    Bestatter wünschen sich familienorientierte Lösung

    "Wir wünschen uns von der Landesregierung eine familienorientiertere Lösung", sagte Michael Erb vom Bestattungsunternehmen Erb aus Karlsruhe, bevor die Vorgaben angepasst wurden. Nun wurde mit den Änderungen eine familienfreundlichere Lösung gefunden.

    Nicht nur am Tage der Beerdigung selbst gibt es Einschränkungen: Wird die verstorbene Person in einer Leichenhalle aufgebahrt, dürfen nur Einzelpersonen an sie herantreten. Bei rituellen Leichenwaschungen dürfen außer den dafür ausgebildeten Personen keine Angehörigen teilnehmen.

    Traueranzeigen ohne genaue Uhrzeitangabe

    Vor einer Beerdigung gehören Todesanzeigen für viele Angehörige mit dazu. So soll allen Menschen, die die verstorbene Person gekannt haben, der Abschied ermöglicht werden.

    Doch: Im benachbarten Bayern ist die Angabe des Zeitpunktes der Beisetzung inzwischen untersagt, zu groß scheint die Gefahr, dass zu viele Menschen erscheinen. In Baden-Württemberg wird bislang lediglich empfohlen, den genauen Termin in den Medien nicht zu erwähnen.

    "Würdiges Abschiednehmen kaum möglich"

    Während der Beerdigung sind die Trauernden verpflichtet, den Infektionsschutz einzuhalten. Das bedeutet: Auf Händeschütteln oder Umarmungen sollte verzichtet werden. "Unter diesen Einschränkungen ist ein würdiges Abschiednehmen von einem geliebten Menschen kaum zu realisieren", so Mathhäus Vogel vom Friedhofs- und Bestattungsamt Karlsruhe.

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    Foto: Matthäus Vogel

    Für die Angehörigen sei in der Trauer der Beistand nahe stehender Menschen besonders wichtig - und dieser bleibt nun zum Teil aus. Freunden und Bekannten der verstorbenen Person ist der Gang zur Bestattung aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl oft ganz verwehrt. "Der emotionale Vorgang des persönlichen Abschiednehmens ist weder verschieb- noch wiederholbar", sagt Vogel weiter.

    Die Trauerfeier als Video - oder per Livestream

    Obwohl dort nicht weniger Bestattungen angemeldet werden, verlegen Angehörige verstärkt die Trauerfeiern in die Zukunft. Das Verschieben der Beisetzung sei allerdings nur bei Feuerbestattungen möglich.

    Es gibt die verschiedensten Grabsteine und zig Möglichkeiten der Gestaltung.
    Es gibt die verschiedensten Grabsteine und zig Möglichkeiten der Gestaltung. Foto: Anya Barros

    Damit Angehörige trotz all dieser Einschränkungen in Würde Abschied nehmen können, gibt es die Möglichkeit, Trauerfeiern mehrfach durchzuführen. Dabei kann sich die Trauergemeinde in mehrere kleinere Gruppen aufteilen. "Genauso bieten wir Videoaufzeichungen der Trauerfeier oder auch einen Livestream an", so Erb.

    Obwohl sich die Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Menschen oft in einer Ausnahmesituation wiederfinden, würden die meisten den Vorgaben mit Verständnis begegnen, bestätigt auch das Friedhofs- und Bestattungsamt der Stadt. 

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