Stolze 11.000 Euro Schadensersatz muss der Wettbewerbsverzerrer zahlen. Dies beschloss das Oberlandesgericht Karlsruhe am vergangenen Mittwoch.
Der Schwindel flog auf, weil sich die geschädigte Konkurrenzplakatierungsfirma nicht abhängen ließ und eine Detektei einschaltete, die den Beklagten observierte. Ein eingeschleuster Praktikant trug einen GPS-Sender bei sich und begleitete den Schuldigen bei Plakatierungen. Auch die Aufstellorte wurden mit Sendern überwacht. Dies deckte mehrere Aktionen auf, in denen der Beschuldigte die Arbeit seines Konkurrenten entfernte, um das Revier als sein Eigen zu markieren. Laut Gericht hat das eine "geschäftsschädigende Wirkung", die einen Schadensersatzanspruch nach sich zieht.
Nicht alle Kosten wurden ersetzt
Auch die Verwendung der GPS-Bewegungssensoren ändert nichts an der Tatsache, dass der Abhänger zur Kasse gebeten wird. Es stellt nämlich keinen Eingriff in die Privatsphäre des Beschatteten dar. Weder wurde sein privates Fahrzeug "verwanzt" noch wurde er über längere Zeit rund um die Uhr verfolgt. Es handelte sich lediglich um eine "klassische Observationsmaßnahme", die keine wesentliche Beeinträchtigung des Beklagten zur Folge hatte.
Der erwischte Plakatvernichter zahlt nur knapp ein Drittel der Detektivkosten, einer Gesamtsumme von 32.000 Euro. Einige Kosten können nicht ersetzt werden, da sie sich als nicht erforderlich herausstellten.
Dem Gericht erschloss sich zum Beispiel nicht, weshalb die Detektei an einem Nachmittag viereinhalb Stunden lang beobachtete, wie der Beklagte auf seinem Firmengelände grillte. Auch die geltend gemachten Fahrtkosten können nicht in voller Höhe ersetzt werden, da es zumutbar war, eine Detektei in der Nähe zu beauftragen.