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Karlsruhe: Beherbergungsverbot: Karlsruher Eilantrag inhaltlich zu dünn

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Beherbergungsverbot: Karlsruher Eilantrag inhaltlich zu dünn

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    Ein Hotel.
    Ein Hotel. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

    Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Corona-Fälle auf. Ein wichtiger Grenzwert ist überschritten, damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solchen Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte das vergangene Woche in einem Eilverfahren bestätigt. In anderen Bundesländern wurden die Beherbergungsverbote nach Eilanträgen von Gerichten gekippt.

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