Ermittlungen der Bundespolizei in Karlsruhe ergaben, dass der Mann bereits November 2011 die Bahncard 100 im Wert von 4090 Euro erwarb. Nachdem diese personalisierte Karte nach einem Jahr abgelaufen war, verfälschte er das Gültigkeitsdatum mittels einer Klebefolie. Da der Mann nicht bereit war auszusagen, konnte nicht ermittelt werden, wie oft er die verfälschte Karte tatsächlich nutzte.
Somit hatte er sich nur wegen einer Tathandlung vor Gericht zu verantworten. Das Amtsgericht Fürth verurteilte den Architekten nun wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro - insgesamt 7.200 Euro.