Der Anwalt der SPD-Fraktion, Professor Dr. Christian Kirchberg, widerspricht dieser Bewertung entschieden. Er und die Juristen der SPD-Fraktion zeigen sich zudem höchst erstaunt über den späten Zeitpunkt der Hinweise des Staatsgerichtshofs. Der Justitiar der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger, stellt fest, dass der Antrag der SPD seit mehr als fünf Monaten beim Staatsgerichtshof liegt. Erst zwei Wochen vor der für Donnerstag, 26. Juli anberaumten mündlichen Verhandlung erstmals Zweifel an der Antragsbefugnis sowohl der Fraktion, wie auch der 37 Abgeordneten und damit an der Zulässigkeit der Klage ingesamt zu äußern, sei angesichts dieser Zeitabläufe "doch sehr ungewöhnlich".
Mit dieser späten Terminierung seiner Hinweise habe der Staatsgerichtshof im Übrigen der Fraktion im schlimmsten Falle auch die Möglichkeit genommen, mögliche formale Fehler innerhalb der erforderlichen Frist zu "heilen", falls sich denn das Gericht als Ganzes die Bewertung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu Eigen machen sollte. Eine - mit Blick auf diese Zulassungsbedenken - formal veränderte Organklage könnte nur innerhalb von sechs Monaten nach Ablehnung des Untersuchungsausschusses durch die Landtagsmehrheit vom 14. Dezember 2006 beim Staatsgerichtshof eingereicht werden. Diese Frist ist inzwischen längst verstrichen.