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Karlsruhe: Autobahnraser-Prozess

Karlsruhe

Autobahnraser-Prozess

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    Während Staatsanwalt Matthias Marx das Urteil des Amtsgerichts bestätigt sehen wollte, forderte Rechtsanwalt Georg Prasser einen Freispruch. Verurteilt wurde Rolf F. schließlich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung in zwei Fällen. Die Bewährung ist auf drei Jahre befristet. Den Führerschein muss der 35-Jährige für ein Jahr abgeben. Darüber hinaus muss er eine Strafe von 12.000 Euro zahlen, die für karitative Zwecke gespendet wird.

    "Beweismittel Zeuge ist sehr unsicher"

    In den sieben Verhandlungstagen des Revisionsprozesses waren mehr als 30 Zeugen gehört worden. Dabei war unter anderem Kritik an den Ermittlungen der Polizei laut geworden. Deren Recherche nach dem Täterfahrzeug habe Mängel aufgewiesen. Dem widersprach der Richter jetzt in seiner Urteilsbegründung: "Die Ermittlungen der Polizei waren sehr sorgfältig", stellte Kiwull klar.

    Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hatte die Verteidigung noch einmal ihre Bedenken gegen eine Veurteilung bekundet. Die Staatsanwaltschaft stütze sich lediglich auf einen Hauptzeugen, so der Vorwurf Prassers. Und das "Beweismittel Zeuge" sei in diesem Prozess sehr unsicher. Der fragliche Zeuge hatte angegeben, eine Mercedes-Limousine mit optisch voneinander getrennten Frontscheinwerfern gesehen zu haben.

    Gutachter ermitteln knappes Zeitfenster

    Diese Aussage entlastete den ehemaligen Vorgesetzten von Rolf F., der an jenem Morgen ebenfalls mit seinem Mercedes auf dem entsprechenden Autobahnabschnitt unterwegs war. Er hatte die Unfallstelle noch vor Rolf F. passiert. Das Unglück ereignete sich um 6 Uhr auf der A 5 bei Weingarten. Rolf F. hatte das Sindelfinger Daimler-Werk den Ermittlungen der Polizei zufolge zwischen 5.22 und 5.29 Uhr verlassen. Ein knappes Zeitfenster: Gutachter bezifferten im Prozess die Fahrtdauer für die Strecke auf mindestens 33 bis 35 Minuten.

    Dennoch hatte die Kammer letztendlich "keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten", so Kiwull. Sie sah es damit als erwiesen an, dass der ehemalige Testfahrer von DaimlerChrysler den Unfall auf der A 5 im Juli vergangenen Jahres verursacht hat, bei dem eine 21-jährige Frau und ihr zwei Jahre alte Tochter ums Leben kamen (ka-news berichtete).

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