Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Auswärtige Schüler haben Anspruch auf Fahrkarten-Zuschuss

Karlsruhe

Auswärtige Schüler haben Anspruch auf Fahrkarten-Zuschuss

    • |
    • |
    Geht es nach dem SPD-Abgeordneten Johannes Stober, soll eine neue Straßenbahnlinie das Durlacher Tor mit dem Wildpark-Stadion verbinden.
    Geht es nach dem SPD-Abgeordneten Johannes Stober, soll eine neue Straßenbahnlinie das Durlacher Tor mit dem Wildpark-Stadion verbinden. Foto: F. Mack

    Zur Zeit bekommen nur Schüler, die in Karlsruhe wohnen einen Zuschuss von 55 Euro für den Erwerb einer Jahreskarte durch die Stadt. Geklagt hatten zwei Schüler aus Linkenheim-Hochstetten, die ein städtisches Gymnasium besuchen. Sie forderten von der Stadt einen Zuschuss für ihr ScoolCard-Jahresabonnement im Schuljahr 2008/2009.

    Die Stadt lehnte dieses Begehren mit Verweis auf die Begrenzung in der Satzung ab. Die Kläger wiesen darauf hin, dass es keinen sachlichen Grund zur Unterscheidung gebe, ob die Schüler im Stadtgebiet wohnhaft sei oder nicht. Daher sei der Kreis der Begünstigten zu erweitern.

    Der Sitz der Schule ist entscheidend

    Das Verwaltungsgericht ist der Rechtsauffassung der Kläger gefolgt. Grundsätzlich könne die Stadt zwar den berechtigten Personenkreis und die Höhe des Zuschusses festlegen, aber durch den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichberechtigung werde der Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Die Nichteinbeziehung der auswärtigen Schüler in den Kreis der Zuschussberechtigten verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

    Die Eigenschaft als Einwohner der Stadt sei für die Schülerbeförderung und die Kostenfrage kein sachgerechtes Unterscheidungskriterium. Entscheidend müsse der Sitz der Schule sein. Generell bliebe es dem Ermessen der beklagten Stadt überlassen, wie die aus der Verfassungswidrigkeit resultierende Lücke zu schließen sei.

    Urteil ist noch nicht rechtskräftig

    Der Vorliegend Fall sei aber eine Ausnahme, da die Kläger die Gewährung des Zuschusses für das bereits abgeschlossene Schuljahr 2008/2009 einforderten. Für diesen abgeschlossenen Sachverhalt bestehe keine andere Möglichkeit, als den Klägern den gleichen Zuschuss wie den Karlsruher Schülern zu gewähren.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Karlsruhe kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden