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Karlsruhe: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Karlsruher Stadt- und Landkreis ab Donnerstag

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Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Karlsruher Stadt- und Landkreis ab Donnerstag

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    (Symbolbild) Foto: Tim Carmele

    "Das Gesundheitsamt Karlsruhe hat noch am Dienstag im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe und im Benehmen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist", heißt es in einer Pressemitteilung vom Landratsamt. 

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    (Symbolbild) Foto: Tim Carmele

    Für diesen Fall ordne das Gesetz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 Uhr bis 05 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, den 15. April um 0.00 Uhr in Kraft und sind bis 29. April befristet.

    In beiden Kreisen liege ein "diffuses Infektionsgeschehen" ohne Hotspots oder größeren einzelnen Ausbrüchen vor.

    Landrat verweist auf das künftige Bundesrecht

    "Nachdem über die Osterfeiertage weniger getestet wurde, gingen die übermittelten und veröffentlichten Infektionszahlen zurück. Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichen die Zahlen nun wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

    "Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte 'Notbremse' gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagt Landrat Christoph Schnaudigel

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    Foto: Thomas Riedel

     "Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten. Es geht um den Kontaktverzicht“, stellt der Landrat klar.

    Der Landrat wies in diesem Zusammenhang auch auf das künftige Bundesrecht hin, das bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr vorsehe.

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