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Berlin: Aus für Feste und Märkte: Großveranstaltungen bleiben bis Jahresende verboten

Berlin

Aus für Feste und Märkte: Großveranstaltungen bleiben bis Jahresende verboten

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    An den Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland können sich Reiserückkehrer auf Corona testen lassen.
    An den Flughäfen und Bahnhöfen in Deutschland können sich Reiserückkehrer auf Corona testen lassen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen nach dem Willen der Kanzlerin bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (l) und Markus Söder bei der Videokonferenz mit Länderregierungschefs.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (l) und Markus Söder bei der Videokonferenz mit Länderregierungschefs. Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

    Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hat vor den Beratungen zur Corona-Strategie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten gefordert, längerfristig zu planen. "Es wär mal gut, wenn wir versuchen, jetzt ein langfristiges Management zu entwickeln", sagte er mit Blick auf den Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin".

    Ergebnisse der weiteren Maßnahmen ab 17 Uhr

    Erstmals seit Juni beraten am Donnerstag die Ministerpräsidenten der Länder wieder mit Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie. Grundsätzlich steht die Frage im Raum, ob man wieder zu einheitlichen Regeln gelangen kann, nachdem die Länder in den vergangenen Wochen je eigene Maßnahmen ergriffen hatten.

    Über die Ergebnisse hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann ab 17 Uhr im Livestream informiert. Demnach haben sich Bund und Länder auf die weiteren Schritte zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. So bleibt die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten weiterhin bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben verboten.

    Großveranstaltungen sind in Deutschland wegen der Pandemie voraussichtlich bis Ende des Jahres untersagt.
    Großveranstaltungen sind in Deutschland wegen der Pandemie voraussichtlich bis Ende des Jahres untersagt. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB

    Keine kostenlose Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten

    Die Pflicht zur Quarantäne gelte weiterhin unverzüglich nach Rückkehr. Genauso bleibe die Testpflicht zunächst wie bisher bestehen. Rückkehrer aus Risikogebieten sollen zukünftig ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können", heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Wo immer es möglich sei, solle auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichtet werden.

    Die Umsetzung dieser Regelung soll möglichst zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten entfällt außerdem ab 15. September die Möglichkeit für einen kostenlosen Corona-Test.

    Verstoß gegen Maskenpflicht: Mindestens 50 Euro Bußgeld

    Auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern solle dringend weiterhin eingehalten werden. Das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht wird darüber hinaus auf mindestens 50 Euro festgelegt - lediglich Sachsen-Anhalt will kein Bußgeld einführen.

    Großveranstaltungen, bei denen keine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen möglich ist, sollen bis mindestens Ende des Jahres verboten werden.

    Das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 soll zur Entlastung von Familien während der Corona-Pandemie für fünf zusätzliche Tage je Elternteil gezahlt werden, bei Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage.

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