Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen nach dem Willen der Kanzlerin bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen.

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hat vor den Beratungen zur Corona-Strategie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten gefordert, längerfristig zu planen. "Es wär mal gut, wenn wir versuchen, jetzt ein langfristiges Management zu entwickeln", sagte er mit Blick auf den Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin".
Ergebnisse der weiteren Maßnahmen ab 17 Uhr
Erstmals seit Juni beraten am Donnerstag die Ministerpräsidenten der Länder wieder mit Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie. Grundsätzlich steht die Frage im Raum, ob man wieder zu einheitlichen Regeln gelangen kann, nachdem die Länder in den vergangenen Wochen je eigene Maßnahmen ergriffen hatten.
Über die Ergebnisse hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann ab 17 Uhr im Livestream informiert. Demnach haben sich Bund und Länder auf die weiteren Schritte zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. So bleibt die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten weiterhin bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben verboten.

Keine kostenlose Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten
Die Pflicht zur Quarantäne gelte weiterhin unverzüglich nach Rückkehr. Genauso bleibe die Testpflicht zunächst wie bisher bestehen. Rückkehrer aus Risikogebieten sollen zukünftig ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können", heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Wo immer es möglich sei, solle auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichtet werden.
Die Umsetzung dieser Regelung soll möglichst zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten entfällt außerdem ab 15. September die Möglichkeit für einen kostenlosen Corona-Test.
Verstoß gegen Maskenpflicht: Mindestens 50 Euro Bußgeld
Auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern solle dringend weiterhin eingehalten werden. Das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht wird darüber hinaus auf mindestens 50 Euro festgelegt - lediglich Sachsen-Anhalt will kein Bußgeld einführen.
Großveranstaltungen, bei denen keine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen möglich ist, sollen bis mindestens Ende des Jahres verboten werden.
Das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 soll zur Entlastung von Familien während der Corona-Pandemie für fünf zusätzliche Tage je Elternteil gezahlt werden, bei Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage.
Der Artikel wurde aktualisiert.