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Entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sind ab dem 1. September in Baden-Württemberg Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen möglich. Wichtig ist, dass der zeitliche Abstand von mindestens sechs Monaten zur letzten Corona-Impfung eingehalten wird: Frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Grundimmunisierung können die sogenannte Booster-Impfungen erfolgen.

Ein Hausarzt impft einen Jugendlichen in seiner Praxis.
Ein Hausarzt impft in seiner Praxis. | Bild: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Wie die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung informiert gelte das Angebot vor allem für:

  • Menschen über 80 Jahren
  • Menschen die nachweislich an einer Immunschwäche leiden
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder anderen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt oder betreut werden
  • Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden
  • Geimpfte und Genesene, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich Vektorimpfstoffe erhalten haben, jeweils mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zur Verabreichung der letzten Impfstoffdosis.
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Wo finden die Impfungen statt?

Die Auffrischungsimpfungen sollen nach Angaben der Stadt "von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den zwei mobilen Impfteams, die bis Ende September am Kreisimpfzentrum Schwarzwaldhalle (KIZ) angeschlossen sind, durchgeführt werden. Auch das Personal im KIZ kann Auffrischimpfungen durchführen – hierfür lässt sich ein regulärer Impftermin über das Buchungssystem impfen-ka.de vereinbaren."

 

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