Im Bereich des RP Karlsruhe gilt das zusätzliche Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August auf den Autobahnen A5, A6, A61 und A8. Im Zuge der A5 im Regierungsbezirk Karlsruhe ist der Abschnitt zwischen Darmstädter Kreuz (Hessen) und Karlsruhe-Süd vom Verbot umfasst. Für die Autobahn A6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern). "Diese Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig", schreibt das RP in einem Bericht an die Presse.
Von diesen Verboten sind betroffen: Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger. Dieses Fahrverbot gilt an allen Samstagen zwischen 1. Juli und 31. August von 7 bis 22 Uhr. Das an Sonn- und Feiertagen geltende Fahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr gilt unverändert.
Laut RP Karlsruhe können Ausnahmen ausgestellt werden. "Eine Ausnahme kann zugelassen werden, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist", geht aus dem Schreiben des RP hervor. Jedoch gilt das Fahrverbot an den Samstagen nicht für kombinierten Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof.