Der Philippsburger Gemeinderat versagte im Rahmen der Anhörung das gemeindliche Einvernehmen, weil er befürchtete, dass jede weitere Baumaßnahme das Zwischenlager "zementiert" und eine Tendenz in Richtung Endlager gibt; außerdem erachtete der Gemeinderat das vorliegende Sicherheitskonzept als nicht ausreichend. Das teilte das Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Ablehnung aus politischen Gründen
Die Ablehnung stützte sich laut Landratsamt ausdrücklich nicht auf bauplanungsrechtliche, sondern auf politische Gründe. Bei dieser Haltung blieb der Gemeinderat auch nach einer zweiten Beratung im Beisein von Fachleuten unter anderem des Bundesamts für Strahlenschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Das Landratsamt Karlsruhe kam nach sorgfältiger Prüfung nun zum Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde, da politische Gründe bei der Anwendung von Baurecht ausdrücklich nicht ins Feld geführt werden dürfen. Die beantragten Baumaßnahmen seien im Hinblick auf die gültigen Vorschriften des Bundesbaugesetzbuchs sowie der Landesbauordnung zulässig, einen Ermessensspielraum habe die Genehmigungsbehörde nicht.
Um sich keiner Amtspflichtverletzung schuldig zu machen, welche Schadensersatzansprüche begründen würde, muss das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung erteilen, heißt es weiter.