(ps/vem)

"Bei der Terminbuchung über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrkräfte, Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zu vereinbaren", heißt es seitens des Landratsamtes.

Die so gebuchten Termine seien gültig, die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolge vor Ort in den Zentren.

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Als Nachweis dient eine Bescheinigung, die unter www.landkreis-karlsruhe.de/einrichtungsbescheinigung beziehungsweise für den Bereich der Schulen und in der Kinderbetreuung Beschäftigten unter www.landkreis-karlsruhe.de/schulbescheinigung heruntergeladen werden kann.

In Karlsruhe soll Astrazeneca ab dem 5. März verfügbar sein. Termine können am kommenden Samstag zwischen 10 und 12 Uhr vereinbart werden.

Berechtigt sind 18-64-jährige aus folgenden Gruppen: 

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen o Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen)
    • Heilmittelerbringer (z. B. Physio-, Ergotherapie, Podologie)
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt, o Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und Rehabilitation.
    • Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, wobei Demenzkranke grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt sind
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind.

Zu Letzteren zählen nach Angaben des Landratsamtes auch die Auszubildenden und Studierenden, die in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit seien zum Beispiel auch Lehrkräfte und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Spritzen und eine Packung mit dem Impfstoff von Astrazeneca in einem Impfzentrum in Berlin.
Spritzen und eine Packung mit dem Impfstoff von Astrazeneca in einem Impfzentrum in Berlin. | Bild: Kay Nietfeld/dpa-pool/dpa

Der Impfstoff von AstraZeneca wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat.

Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff.

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