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Stuttgart: Astrazeneca ab 60: Das gilt für bereits gebuchte Termine in Baden-Württemberg

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Astrazeneca ab 60: Das gilt für bereits gebuchte Termine in Baden-Württemberg

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    Eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca steht auf einem Tisch.
    Eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca steht auf einem Tisch. Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild

    Hintergrund für die Beschränkung bei Astrazeneca seien Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen. Erst Mitte März waren Astrazeneca-Impfungen nach einer einige Tage langen Impfpause und neuen Überprüfungen wieder angelaufen.

    Darum wird der Impfstoff ab dem 31. März bei folgenden Personen zum Einsatz kommen:

    • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.
    • Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 ("höchste und hohe Priorität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfverordnung), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

    Das Gesundheitsministerium in Stuttgart erklärte, in Baden-Württemberg sei der größte Teil der momentan Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Auch Jüngeren werde das Angebot gemacht, sich mit Astrazeneca impfen zu lassen, aber nur unter den neuen Bedingungen samt Risikoanalyse.

    Das gilt für bereits gebuchte Termine

    Für Menschen, die schon einen Termin für eine Impfung mit Astrazeneca gebucht haben, diesen aber nun nicht mehr wahrnehmen wollen oder können, gebe es folgende Lösung:

    "In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen."

    Das Ministerium wollte aber nicht ausschließen, dass die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht funktioniert. In dem Fall solle man sich auf eine Warteliste setzen lassen.

    "Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme wurden noch am Abend über das neue Prozedere informiert. Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäßigkeiten kommt."

    In einer Hausarztpraxis stehen Ampullen des Corona-Impfstoffs des Schwedisch-Britischen Herstellers AstraZeneca.
    In einer Hausarztpraxis stehen Ampullen des Corona-Impfstoffs des Schwedisch-Britischen Herstellers AstraZeneca. Foto: Nicolas Armer/dpa

    Jüngere Menschen unter 60, die schon die erste Dosis Astrazeneca erhalten haben, haben laut dem Beschluss zwei Möglichkeiten: Sie können auch die Zweitimpfung von Astrazeneca bekommen, nach Rücksprache mit dem Arzt, "sorgfältiger Aufklärung" und "individueller Risikoanalyse".

    Zweite Option: Die Betroffenen warten auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkomission (Stiko) zur Zweitimpfung, die voraussichtlich bis Ende April vorliegen soll.

    Die ersten Zweitimpfungen mit Astrazeneca sind laut Stiko nach der empfohlenen Wartezeit von zwölf Wochen und dem Impfstart des Vakzins im Februar für Anfang Mai vorgesehen. Nach Angaben der Gesundheitsminister prüft die Kommission, ob eine weitere Impfung mit einem anderen Impfstoff eine mögliche Option ist.

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