Niedergelassene Ärzte dürfen demnach ab dem 17. Mai selbst priorisieren. Sie können alle Personen über 16 beziehungsweise 18 Jahren impfen, sofern Impfstoff verfügbar ist.
Zugleich werde in den Impfzentren die gesamte in der Coronaimpfverordnung aufgeführte Prioritätengruppe 3 geöffnet, hieß es weiter. Dazu zählen auch diejenigen, die aus beruflichen Gründen eine Impfberechtigung erhalten.