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Stuttgart: Impf-Priorisierung soll komplett aufgehoben werden - aber nur in den Arztpraxen

Stuttgart

Impf-Priorisierung soll komplett aufgehoben werden - aber nur in den Arztpraxen

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    Eine Spritze wird vor den Schriftzug «Impfung» gehalten.
    Eine Spritze wird vor den Schriftzug «Impfung» gehalten. Foto: Friso Gentsch/dpa/Archivbild

    Niedergelassene  Ärzte dürfen demnach ab dem 17. Mai selbst priorisieren. Sie können alle Personen über 16 beziehungsweise 18 Jahren impfen, sofern Impfstoff verfügbar ist.

    Zugleich werde in den Impfzentren die gesamte in der Coronaimpfverordnung aufgeführte Prioritätengruppe 3 geöffnet, hieß es weiter. Dazu zählen auch diejenigen, die aus beruflichen Gründen eine Impfberechtigung erhalten.

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