Startseite
Icon Pfeil nach unten
Deutschland & Welt
Icon Pfeil nach unten

ALG 1: Darf man in den Urlaub fahren, wenn man Arbeitslosengeld bezieht?

Arbeitslosengeld

ALG 1: Darf man in den Urlaub fahren, wenn man Arbeitslosengeld bezieht?

    • |
    • |
    Können sich Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, eigentlich auch eine Auszeit am Meer gönnen oder erlaubt die Arbeitsagentur das nicht?
    Können sich Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, eigentlich auch eine Auszeit am Meer gönnen oder erlaubt die Arbeitsagentur das nicht? Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)

    Mal etwas anderes sehen, die Beine hochlegen, Berge erklimmen oder am Stand die Sonne genießen: Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Wer angestellt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszeit. Doch wie sieht das eigentlich bei Menschen aus, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld (ALG 1) erhalten? 

    Übrigens: Nicht jede Person, die ihren Job verliert, kann Arbeitslosengeld beziehen. Wer allerdings die Voraussetzungen erfüllt, bekommt als Versicherungsleistung von der Bundesagentur für Arbeit 60 oder 67 Prozent des vorherigen Netto-Gehalts - bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Gezahlt wird das Geld aber nicht auf Dauer, sondern nur für eine bestimmte Zeit. Wer zudem selbst kündigt und so bei der Arbeitslosenversicherung den Versicherungsfall willentlich herbeiführt, kann mit einer Sperrzeit belegt werden.

    Arbeitslosengeld: Darf man in den Urlaub fahren?

    Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat laut der Bundesagentur für Arbeit keinen Urlaubsanspruch, wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht. Den Begriff "kennt" das Recht der Arbeitslosenversicherung nämlich nicht. Trotzdem ist ein Urlaub nicht ausgeschlossen und durchaus möglich. Vorher müssen Arbeitslose ihre sogenannte "Ortsabwesenheit" aber melden und von der Arbeitsagentur eine Zustimmung einholen. Ist die Reise nicht genehmigt, kann das Arbeitslosengeld eingestellt werden und der damit verbundene Versicherungsschutz entfällt. Das gilt auch, wenn Arbeitslose sich am Tag der Rückkehr nicht persönlich zurückmelden. 

    Beantragt werden kann der Urlaub online, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Nur wenn diese zustimmt, bleibt auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Urlaubs bestehen. 

    Wichtig ist dabei laut der Bundesagentur für Arbeit zu beachten, dass die Arbeitsagentur zwar einer Abwesenheit von bis zu sechs Wochen am Stück zustimmen kann, das Arbeitslosengeld allerdings nur für drei Wochen weiter bezahlt wird. Wer darüber hinaus länger als sechs Wochen nicht zu Hause ist, erhält schon ab dem ersten Tag des Urlaubs kein Arbeitslosengeld mehr und muss sich nach der Rückkehr erneut arbeitslos melden.

    Übrigens: Auch wer Bürgergeld bezieht, kann nicht einfach in den Urlaub fahren. Die Abwesenheit muss beantragt werden. In einigen Bundesländern werden die Kosten für den Urlaub aber sogar erstattet. 

    Wann muss der Urlaub bei der Arbeitsagentur gemeldet werden?

    Das wichtigste Ziel beim Bezug von Arbeitslosengeld ist der Bundesagentur für Arbeit zufolge, dass Betroffene eine neue Stelle finden oder sich weiterbilden können. Das hat auch beim Wunsch nach Urlaub und einer Auszeit Vorrang. Aus diesem Grund kann der Antrag auf Ortsabwesenheit zwar schon früher gestellt werden, mit einer Antwort ist in der Regel aber erst ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Reisetermin zu rechnen. Hintergrund ist, dass Stellenangebote unter Umständen sehr kurzfristig vermittelt werden. 

    Kann der Urlaub bei Arbeitslosengeld abgelehnt werden?

    Weil mögliche Stellenangebote oder Weiterbildungen beim Arbeitslosengeld wichtiger sind als ein Urlaub, kann es sein, dass der Antrag auf Ortsabwesenheit nicht genehmigt wird. Dann müssen Betroffene zu Hause bleiben. Normalerweise wird ein Urlaubsantrag laut der Bundesagentur für Arbeit aber nur abgelehnt, wenn Anzeichen dafür sprechen, dass in der Zwischenzeit Stellenangebote, wichtige Beratungstermine, eine Weiterbildung oder zum Beispiel ein Bewerbungstraining anstehen.

    Also: Wer Arbeitslosengeld bekommt und voraussichtlich bald vermittelt oder gefördert werden kann, erhält von der Agentur für Arbeit vermutlich keine Zustimmung für einen Urlaub. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden