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Karlsruhe/Philippsburg: Anzeige gegen EnBW wegen Vorfall im AKW Philippsburg

Karlsruhe/Philippsburg

Anzeige gegen EnBW wegen Vorfall im AKW Philippsburg

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    Das AKW Philippsburg. (Archiv)
    Das AKW Philippsburg. (Archiv)

    Ein "Bekannter" hatte Kotting-Uhl Informationen zugespielt, aus denen hervorgehe, dass sich im AKW Philippsburg 2 drei nicht gemeldete Vorfälle ereignet hätten. In dem Schreiben, das ka-news vorliegt, heißt es wörtlich: "Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde über diese Störfälle informiert, aber es wurde Geheimhaltung vereinbart." Die Meldepflicht nach der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung sei "wissentlich" nicht beachtet worden, obwohl die Kriterien der Meldepflicht erfüllt gewesen seien.

    Aus den ihr zugespielten Dokumenten gehe laut Kotting-Uhl daher hervor, dass sich zu einem Vorfall vom 12. Mai 2009 Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben. In der Strafanzeige, die ka-news vorliegt, schlussfolgert die atompolitische Sprecherin der Grünen daher, es sei nicht auszuschließen, dass gegen wesentliche Bestimmungen der Betriebsgenehmigung verstoßen worden sei. "Der bewusste und geplante Verstoß gegen die Sicherheitsspezifikation weckt erhebliche Zweifel an der Betreiber-Zuverlässigkeit der EnBW", erklärte Kotting-Uhl gegenüber ka-news.

    "Verstoß gegen Sicherheitsspezifikation"

    So sei am 12. Mai 2009 vom Betriebspersonal über mehrere Stunden hinweg die Elektrik von zwei Rohrverschlüssen am Reaktor-Containment des AKWs außer Kraft gesetzt worden. Als Containment wird die Hülle um den Reaktor bezeichnet, die im Ernstfall die Radioaktivität abschirmen soll. Der Reaktor sei zu diesem Zeitpunkt weiter in Betrieb gewesen. Nach Angaben des Informanten sei mit der Freischaltung ein Schließen der Armaturen nicht mehr möglich gewesen."Deshalb wäre bei einem Störfall über diese offenen Armaturen radioaktive Strahlung ausgetreten. Die Dichtheit des Sicherheitsbehälters war nicht mehr vorhanden", wird die Quelle zitiert.

    "Dies stellt meines Erachtens einen Verstoß gegen die Sicherheitsspezifikation dar", so Kotting-Uhl. Aus ihrer Sicht lägen daher "begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass am 12./13. Mai 2009 ein wesentlicher Verstoß gegen die Betriebsgenehmigung vorlag." Aus diesem Grund stellte die Grünen-Politikerin am Donnerstag, 24. März, Strafanzeige gegen die Betreibergesellschaft EnBW.

    "Die Ereignisse waren nicht sicherheitsrelevant"

    Der Pressesprecher der EnBW, Ulrich Schröder, sagte auf ka-news-Nachfrage: "Von einer Strafanzeige ist uns bisher nichts bekannt. Ginge es um den besagten Fall im Mai 2009, so hielten wir eine Anzeige für völlig unbegründet." Das Unternehmen verweist auf einen offenen Brief vom 27. Februar vom Ministerialdirektor im Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg, Bernhard Bauer.

    In dem Schreiben heißt es wörtlich: "Durch ein anonymes Schreiben wurde der Vorwurf laut, dass mehrere Ereignisse im Kernkraftwerk Philippsburg 2 vor der Öffentlichkeit verheimlicht wurden. Dies trifft in keiner Weise zu. Die anonym vorgebrachten Anschuldigungen gegenüber dem Kernkraftwerk wurden von der Atomaufsicht geprüft und als nicht sicherheitsrelevant eingestuft."

    Staatsanwaltschaft bestätigt Eingang der Strafanzeige

    Ähnlich formuliert es auch Tanja Gönner (CDU), Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Auf eine Anfrage der Karlsruher Abgeordneten Gisela Splett (Grüne) zu dem Vorfall antwortete sie, die Einschätzung des Betreibers werde von ihrem Ministerium geteilt.

    Der Vorfall vom 12. Mai 2009 sei dem Ministerium seinerzeit mitgeteilt und im Rahmen einer Inspektion vor Ort bewertet worden. Dabei sei festgestellt worden, dass "der Sachverhalt von offenkundig geringer sicherheitstechnischer Bedeutung" gewesen sei. Allerdings lasse die atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung bei der formalen Einordnung des Vorfalls erhebliche Bewertungs- und Interpretationsmöglichkeiten zu. Das Umweltministerium lasse daher "einzelne noch offene Fragen durch Sachverständige klären."

    Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte unterdessen gegenüber ka-news den Eingang der Strafanzeige. Der Sachverhalt werde geprüft, so ein Sprecher.

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