Besonders riskant seien Vorleistungen beim Möbelkauf im Internet, warnt die Verbraucherzentrale. Hier würden Anbieter vom Kunden oft nicht nur einen Teilbetrag fordern, sondern den gesamten Preis im Voraus, ohne dass diese Vorleistung entsprechend abgesichert sei. Der Verbraucherzentrale liegen eigenen Angaben zufolge derzeit Beschwerden von Kunden vor, die monatelang auf ihre Möbel warteten. Nach Einschalten eines Anwalts mussten sie erfahren, dass die bestellten und bezahltenMöbel wegen Zahlungsproblemen des Händlers voraussichtlich überhaupt nicht mehr ausgeliefert werden. Nach wie vor, heißt es weiter, biete der Händler im Internet Möbel an und verlange Anzahlungen. Das beschere der Firma neuen Geldzufluss, ohne dass die Kunden Liefergarantien hätten. Es bestehe die Gefahr, dass auch diese Gelder in der Insolvenzmasse verschwinden.
"Die Unart, Anzahlungen zu verlangen, ist im Möbelhandel weit verbreitet", kritisiert Christian Michaelis, Wohnexperte der Verbraucherzentrale. "Die Begründungen dabei sind fadenscheinig." Michaelis verweist auf den Autokauf. Trotz hoher Kaufsummen seienAnzahlungen hier nicht üblich und würden auch von den Kunden nicht akzeptiert. "Nach dem Gesetz gibt es keine Anzahlungspflicht, und die Ware ist erst bei Lieferung zu bezahlen", bekräftigt der Verbraucherschützer. Grundsätzlich solle man Vorauszahlungen ablehnen, die für den Insolvenzfall nicht wirksam abgesichert sind. Vor der Unterschrift unter einen Kaufvertrag empfiehlt die Verbraucherzentrale, Passagen über Anzahlungen im Kleingedruckten zu streichen - oder zur Konkurrenz zu wechseln.