Die Stadt hatte argumentiert, der Imbiss sei nicht klar genug von dem restlichen Verkaufsraum abgegrenzt. Damit verstoße der Betreiber gegen das in Baden-Württemberg geltende nächtliche Alkoholverkaufsverbot. Aus Sicht des Gerichts kommt es nicht auf eine räumliche Trennung an. Die Stadt kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung gegen das Urteil einlegen.
Bruchsal/Karlsruhe