(ps/vem)

"Viele Menschen schlüpfen während dieser Zeit nicht nur mittels Verkleidung in eine andere Rolle, sondern verhalten sich auch vollkommen anders als sonst. Regeln, die normalerweise eingehalten werden, geraten in Vergessenheit oder gelten in dieser Zeit nicht", schreibt die Polizei.

Alkohol und Kippen sind für Minderjährige tabu

Doch Alkohol und Zigaretten müssen für Kinder und Jugendliche auch während der fünften Jahreszeit tabu sein. 

Veranstalter von Festen und Umzügen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen eingehalten werden. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Jugendschutzteams und das Landratsamt Karlsruhe werden das bei verschiedenen Veranstaltungen kontrollieren, so die Polizei.

Informationen für Festveranstalter gibt es unter www.polizei-beratung.de Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internetseite zur Verfügung gestellt.

Polizei gibt Tipps für Veranstalter

  • Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen erleichtern die Kontrolle beim Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
  • Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
  • Beim Einlass auf mitgebrachten Alkohol achten.
  • Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.
Dateiname : Jugendschutz Fasching
Dateigröße : 12348232
Datum : 03.02.2023
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Jugendschutz Fasching

Jugendschutz-Regeln im Überblick

  • Kein Alkohol für Personen unter 14, unter 16 nur in Begleitung
  • 16-Jährige dürfen Bier, Wein, Sekt oder Biermixgetränke trinken
  • Rauchen unter 18 Jahren verboten
  • Diskotheken dürfen unter 18 Jahren nur mit Begleitperson besucht werden