Vor dem Losfahren müssen Scheiben und Außenspiegel von Schnee und Eis befreit werden, rät der ADAC. Denn wer nur ein kleines Guckloch frei kratze, könne mit einem Bußgeld von mindestens zehn Euro bestraft werden, außerdem drohe bei einem Unfall eine Mitschuld.
Völlig unnötig sei es hingegen, den Motor minutenlang im Stand laufen zu lassen, da es weder das Wageninnere schneller erwärme, noch zugefrorene Scheiben besser abtaue. Ein weiterer Grund den Motor unnötig laufen zu lassen, sei das hierfür drohende Bußgeld von zehn Euro, so der ADAC.
Frostschutzmittel gegen Motorschäden
Vorbeugend solle man die Scheiben regelmäßig von Innen reinigen. Das sorge für gute Sicht und mindere das Beschlagen der Scheibe. Ebenfalls ratsam sedi es, immer einen Eiskratzer, Handschuhe und eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto liegen zu haben, empfiehlt der ADAC.
Ältere Autobatterien versagen beim ersten Frost häufig ihren Dienst, insbesondere dann, wenn die Kraftspender älter als vier Jahre sind, heißt es weiter. Der ADAC empfiehlt darum jetzt die Batterie prüfen lassen und gegebenenfalls eine neue zu kaufen. In der Werkstatt kann bei dieser Gelegenheit auch gleich das Frostschutzmittel geprüft werden. Wenn dies nicht ausreicht können Motorschäden entstehen.
Mehr Tipps rund um das Fahren im Winter finden sich unter www.adac.de.