Künftig gibt es nur noch die runde Plakette auf dem hinteren Kennzeichen, die sowohl für Haupt- und Abgasuntersuchung gelten wird.
Eine gleichzeitige Durchführung von HU und AU ist jedoch nicht zwingend: Die AU kann nach wie vor bei einer anerkannten Werkstatt in Auftrag gegeben werden; sie darf aber in einem solchen Fall frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung geschehen, damit sie anerkannt werden kann. Dieser Nachweis muss dann bei der Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
Wenn die Termine für die nächste HU und AU zeitlich auseinander liegen, gilt eine Übergangsregelung: Wer zum Beispiel im Mai zur AU müsste, aber erst im Oktober zur HU, kann problemlos beides erst im Oktober durchführen lassen. Liegt der HU-Termin dagegen vor der AU, muss die Abgasuntersuchung vorgezogen werden.