Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Ab Januar gelten neue Sperrzeiten für Gaststätten

Karlsruhe

Ab Januar gelten neue Sperrzeiten für Gaststätten

    • |
    • |

    Der Beginn der Sperrzeit wird unter der Woche auf 3 Uhr und am Wochenende, also Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag auf 5 Uhr festgelegt. Spielhallen müssen um Mitternacht schließen. In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Die Sperrzeit endet allgemein um 6 Uhr. Dies teilt das Presseamt der Stadt Karlsruhe mit.

    Die neuen Öffnungszeiten gelten für alle Gaststättenbetriebe, auch für Lokale ohne Alkoholausschank, soweit nicht bereits eingeschränkte Zeiten festgelegt worden sind.

    Über die neuen Sperrzeitregelungen sei man bei Bürgerservice und Sicherheit (BuS) nicht besonders glücklich, habe aber keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorgaben der geänderten Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg, die zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt, so die Stadtverwaltung. "Die Beschwerden der Anwohnerschaft über Lärmbelästigungen und gewalttätige Auseinandersetzungen, insbesondere in Bereichen der Erlebnisgastronomie, haben bereits Spitzenwerte erreicht", so BuS-Amtsleiter Dr. Björn Weiße.

    "Wir befürchten, dass die heute schon unerträglichen Belästigungen und somit auch die polizeilichen Einsätze weiter stark zunehmen werden. Die polizeilichen Einsätze können häufig nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden", so der Amtschef weiter.

    Aus diesem Grunde appelliert BUS an alle Gastronomen und natürlich auch an deren Kundschaft, auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. "Sollten wir feststellen, dass es durch einen Gaststättenbetrieb zu massiven Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt, wird es Konsequenzen für den Betreiber geben, notfalls müsste die Öffnungszeit im Einzelfall verkürzt werden", verdeutlicht der Amtschef die Ernsthaftigkeit seiner Gaststättenbehörde bei solch einer Situation.

    Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch das Besucherklientel werde BuS auch den Maßnahmenkatalog der Aktion "Karlsruhe handelt" anwenden. Mit dieser Aktion wird gemeinsam mit dem Landratsamt Karlsruhe gegen Alkoholmissbrauch, Vandalismus und Gewalt vorgegangen.

    Im Klartext heißt dies: Wer unter Alkoholeinfluss randaliert, muss mit einem mehrwöchigen Aufenthaltsverbot für die Innenstadt oder auch mit einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen, so das Presseamt. Die Betroffenen erhalten daraufhin einen Brief mit dem deutlichen Hinweis, dass im Wiederholungsfalle ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden