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Stuttgart: Ab 18. Mai wieder Besuche in Kliniken und Heimen erlaubt

Stuttgart

Ab 18. Mai wieder Besuche in Kliniken und Heimen erlaubt

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    Eine Pflegerin schiebt eine Bewohnerin eines Pflegeheims in einem Rollstuhl über den Flur.
    Eine Pflegerin schiebt eine Bewohnerin eines Pflegeheims in einem Rollstuhl über den Flur. Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild

    In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen im Südwesten sind ab 18. Mai wieder Besuche erlaubt. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag in Stuttgart mit. "Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind", so Lucha (Bündnis 90/Die Grünen).

    "Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden", sagte der Minister. "Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen."

    Mit der Aufhebung des Besuchsverbots sind aufwendige Schutzvorkehrungen verbunden.
    Mit der Aufhebung des Besuchsverbots sind aufwendige Schutzvorkehrungen verbunden. Foto: Jonas Güttler/dpa

    Möglichkeit wiederkehrender Besuche soll geschaffen werden

    Er appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehöre auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden könne.

    Bis zum 18. Mai 2020 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die Ausnahmen zulassen: Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen - sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können.

    Eine Pflegerin hält in einem Altenheim die Hand einer Bewohnerin.
    Eine Pflegerin hält in einem Altenheim die Hand einer Bewohnerin. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild

    Die Regierungschefs der Bundesländer hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll.

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