Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind laut RP die Bundesautobahnen A5, A 8 und A 61 komplett von dem Verbot betroffen. Für die Autobahn A6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern).
Vom Verbot betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger. Der Verbotszeitraum betrifft alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2014, jeweils von 7 bis 20 Uhr.
Ausnahmegenehmigungen gibt es unter anderem für kombinierten Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder Lkw mit frischen oder leichtverderblichen Lebensmitteln. Das an Sonn- und Feiertagen von 00 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt indes unverändert.
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