Während der Corona-Pandemie soll ein Hotelbetreiber und eine für das Hotel tätige Inhaberin eines Reinigungsunternehmens für deren Arbeitnehmer Kurzarbeitergelder beantragt haben.
Die Bundesagentur für Arbeit habe die Anträge genehmigt und die geförderten Leistungen ausbezahlt.
Hotel und Reinigungsunternehmen betroffen
Die Sprecherin des Hauptzollamtes Karlsruhe erkläre: "Unsere Ermittlungen ergaben jedoch, dass die tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeiten nur sehr gering waren und das Kurzarbeitergeld vielmehr als zusätzliche Einnahmequelle dienen sollte." Und durch diese betrügerische Handlung dem Fiskus ein Schaden in Höhe von über 100.000 Euro entstanden sei.
Dem Hotelinhaber soll eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen á 150 Euro und damit insgesamt 54.000 Euro auferlegt worden sein, der Inhaberin des Reinigungsunternehmens eine Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen á 80 Euro und damit insgesamt 24.000 Euro.
"Das überzahlte Kurzarbeitergeld muss selbstverständlich zurückgezahlt werden", erkläre Holm abschließend.