Die Gerichtsverhandlung war anberaumt worden, weil Schürholt gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Landau Einspruch eingelegt hatte. Dieser war allerdings nur auf das Strafmaß beschränkt; den Schuldspruch wegen Titelanmaßung hatte er anerkannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung, wobei die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt werden sollte, eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro sowie 200 Arbeitsstunden in einer Krebsstation für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen darauf plädiert, lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu verhängen. Die Höhe der Sätze sollten dem Einkommen des arbeitslosen Angeklagten entsprechen.