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Karlsruhe: Bundesgerichtshof Karlsruhe weist Revision ab: 14-Jähriger muss Haftstrafe wegen Mord absitzen

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Bundesgerichtshof Karlsruhe weist Revision ab: 14-Jähriger muss Haftstrafe wegen Mord absitzen

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    Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
    Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

    Die Tat hatte sich in einem Waldstück bei Sinsheim ereignet. Die beiden Jungen kannten einander vorher nicht. Beide kannten aber ein zwölfjähriges Mädchen, das ebenfalls am Tatort war. Offiziell wurde Eifersucht als Motiv angegeben. Sonst hieß es nur, das Opfer sei in den Wald gelockt worden. Dort stach der Ältere dem arg- und wehrlosen Jungen sieben Mal in den Rücken und Halsbereich. Er hatte die Tat anfangs bestritten und später zum Teil gestanden. Der Prozess hatte nicht öffentlich stattgefunden. Der Getötete und der Verurteilte haben beide die doppelte deutsch-türkische Nationalität.

    In dem sehr knappen BGH-Beschluss heißt es, im Jugendstrafvollzug sei die weitere Entwicklung des Verurteilten genau zu beobachten. Dabei sei "den drohenden entsozialisierenden Wirkungen einer langjährigen Freiheitsstrafe" Rechnung zu tragen. Im Jugendgerichtsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, jemanden vorzeitig auf Bewährung zu entlassen. Bei Strafen von mehr als einem Jahr geht das nur, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist.

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