Ein Sprecher des Landratsamts sagte am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa, bis zur Lieferung und Aufstellung der mobilen Wohncontainer könne auch die kurzfristige Belegung einer Turnhalle nicht ausgeschlossen werden.
Der VGH hatte am Dienstagabend in Mannheim entschieden, dass die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber nur bis 14. November zulässig ist. Grund ist die Baunutzungsverordnung, die in einem Gewerbegebiet bislang keine sozialen Einrichtungen zulässt.