Die Feststellung der mit dem Zweirad möglichen Höchstgeschwindigkeit mit einem Rollenprüfstand des Reviers Ettlingen am Dienstag brachte nur teilweise Erfolg, denn die Nadel erreichte mit angezeigten 80 Stundenkilometern das Maximum. Da das Mofa dabei in Sachen erzielter Geschwindigkeit noch nicht alles gegeben hatte, schätzten die Beamten das mögliche Tempo auf rund 100 Stundenkilometer.
Das erzielte Ergebnis reichte als Beweis dennoch mehr als deutlich aus, denn das in den Bestimmungen als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnete Fahrzeug hätte ohnehin nur 25 Stundenkilometer in der Spitze fahren dürfen. Der Fahrer war nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und muss nun mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Zudem ist die Betriebserlaubnis des Mofas, das von der Polizei beschlagnahmt wurde, wegen der technischen Veränderungen erloschen.