Amtsinhaber Martin Wolff (parteilos), der seinerzeit für eine zweite Amtszeit antrat, hatte sich im zweiten Wahlgang mit zunächst nur zwei Stimmen Vorsprung gegen seinen Herausforderer Aaron Treut (CDU) durchgesetzt.
Einen Tag später war wegen dieser hauchdünnen Mehrheit am Vormittag nachgezählt worden - allerdings nicht-öffentlich, wie später das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe rügte. Abends hatte dann der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung wie vorgeschrieben gezählt und das Ergebnis - zwölf Stimmen Mehrheit für Wolff - verkündet. Eine Abweichung von der Zählung am Vormittag, die ebenfalls auf zwölf Stimmen Vorsprung gekommen war, hatte es dabei nicht gegeben. Das RP hatte im März den Einspruch gegen die Wahl als unbegründet verworfen.
Entscheidend für eine mögliche Anfechtbarkeit sei nicht der - bereits gerügte - Formfehler an sich, betonte nun die Vorsitzende Richterin. Sondern zu klären sei, ob dieser Verfahrensfehler das Wahlergebnis verändert haben könnte. Eine Entscheidung sollte noch am Nachmittag fallen.