"Das Maß der möglichen Schuld erschien der Kammer als gering", begründete er den Beschluss der vergangenen Woche. Den Angaben zufolge zahlte die 57-Jährige eine Geldbuße von 5.000 Euro. Die Medizinerin war vor mehr als zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt worden. Sie sei unmittelbar für die gesundheitliche Überwachung und Versorgung des Gefangenen verantwortlich gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage begründet.
Der Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso war im August 2014 in seiner Zelle verhungert. Er hatte lange in Einzelhaft gesessen - zuletzt ohne Genehmigung des zuständigen Justizministeriums. Den Ermittlungen zufolge litt der 33-Jährige an einer krankhaften geistigen Störung, die seine freie Willensbildung ausschloss.
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