Der Havarist soll laut Polizei nun in Abstimmung mit dem Wasser- und Schiffsfahrtsamt Karlsruhe mit Hilfe eines zweiten Schiffes ins Fahrwasser zurückgebracht werden.
Nach Polizeiangaben hatte der Schiffsführer im Bereich des sogenannten Apothekergrundes am Donnerstag gegen 13.20 Uhr unzulässigerweise kurz das Steuerhaus verlassen. Zwar bemerkte der 45-Jährige rasch, dass das Schiff in Richtung badisches Ufer verfiel und eilte an seinen Arbeitsplatz zurück. Doch konnte er nicht mehr verhindern, dass sich der Frachter der Länge nach auf dem Wasserbauwerk festfuhr, so die Polizei.
Schiffsführer: Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr
Da der Havarist deutlich außerhalb der Fahrrinne liegt, halten sich laut Polizei die Auswirkungen auf den Schiffsverkehr in Grenzen. So darf die Unfallstelle nur einspurig und mit langsamer Geschwindigkeit passiert werden. Der an der Buhne verursachte Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 8.000 Euro. Welcher Schaden an dem Frachter entstanden ist, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.
Auf den Schiffsführer kommt nun ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr zu. Bei ihren Ermittlungen hatten die Beamten der Wasserschutzpolizei nämlich bei dem Mann Alkoholgeruch festgestellt und nach einem Alkotest von über einem Promille eine Blutentnahme angeordnet. Die für den Straßenverkehr geltenden Promillegrenzen finden bei der Binnenschifffahrt gleichfalls Anwendung.