Bei der anschließenden Durchsuchung der Personen fanden die Zöllner sechs Schuss Munition in der Bekleidung einer Person. Da keiner der beiden eine Erlaubnis vorlegen konnte, wurden gegen den Fahrer sowie den Beifahrer vor Ort Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.