"Dieser Impfstoff wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat", heißt es in der Pressemitteilung.

Berechtigung muss zum Impfzentrum mitgebracht werden
Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astrazeneca als wirksamen Impfstoff. Zugelassen ist er für 18- bis 64-Jährige.
"Berechtigt sind Personen der höchsten Priorität, also Ärzte und medizinisches Personal, das in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, in (radio-)onkologischen Praxen sowie in Corona-Schwerpunkt(zahnarzt)praxen arbeitet sowie medizinisches Personal, das bis 30. April einen Dienst des kassenärztlichen Notdienstes übernimmt", erklärt das Landratsamt.
Die Berechtigung muss im Impfzentrum vorgelegt werden.
Impfstart der zweiten Gruppe soll bald beginnen
"Je nachdem ist eine Bescheinigung des Pflegeheims notwendig, dass die Bewohner vom jeweiligen Arzt betreut werden. Ein Auszug aus der Arztsuche der KVBW, dass es sich um eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine (radio-)onkologische Praxis handelt, oder ein Auszug aus dem Dienstplanungsprogramm BD-Online, der eine Teilnahme am kassenärztlichen Notdienst bis 30. April 2021 nachweist", so das Landratsamt weiter.

Der Vordruck für eine solche Bescheinigung kann unter
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung-Arbeitgeber.pdf
oder von der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden.
Landrat Christoph Schnaudigel begründet den Vollbetrieb ab 15. März auch damit, dass in absehbarer Zeit damit begonnen werden soll, Impfberechtigte der zweiten Priorität zu impfen.
Gesundheitsminister Manne Lucha hatte überdies aktuell angekündigt, dass in Baden-Württemberg auch Lehrkräfte und Erzieher in der Impfreihenfolge vorgezogen werden.