Laut Stadtpressestelle Baden-Baden darf an Sonn- und Feiertagen der Rasen grundsätzlich nicht gemäht werden. Erlaubt hingegen ist es an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr. Trotzdem sollte auf die Nachbarn grundsätzlich Rücksicht genommen werden.
Sicher muss der Rasen nicht erst abends um 19.30 Uhr zurückgeschnitten werden. Besonders dann nicht, wenn in der Nachbarschaft bereits kleine Kinder im Bett liegen. Aber auch das Bedürfnis nach Mittagsruhe ist zu respektieren. Zumindest in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Die Nachbarn werden es danken!
Für weitere Fragen steht Karin Himmel-Oser vom Fachgebiet Umwelt- und Gewerbeaufsicht unter der Rufnummer 07221/93-1503 zur Verfügung.