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Baden-Baden: Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn

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Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: rüdifilm

    "Setzt die Feuerwehr diese Alarmzeichen ein, bedeutet das für die übrigen Verkehrsteilnehmer, dass sie den Einsatzfahrzeugen sofort ‚freie Bahn’ verschaffen müssen", informiert Friedrich Tannenberg, stellvertretender Kommandant der Baden-Badener Feuerwehr. Er zählt auf, wie man Einsatzfahrzeugen "richtig begegnen kann, um sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und nicht etwa zu behindern.“

    Eine Gasse bilden

    Ganz wichtig sei es, so Tannenberg, zu allererst Ruhe zu bewahren und zu prüfen, woher die Signale kommen. Dann sollte man beachten, in welche Richtung die Einsatzfahrzeuge fahren und wie viele Fahrzeuge beteiligt sind. Verkehrsteilnehmer sollten darüber hinaus immer den Blinker setzen, um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will.

    Dabei ist stets auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Radfahrer und Mofafahrer zu achten. Wenn Blaulicht aufleuchtet und Martinshorn ertönt, ist jeder Verkehrsteilnehmer auch verpflichtet, auf einspurigen Fahrbahnen sein Fahrzeug rechts an den Fahrbahnrand zu fahren, so dass in der Mitte eine Gasse entsteht. 

    Auch Fußgänger und Radfahrer müssen weichen

    Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung haben Fahrzeuge der linken Fahrspur nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts zu fahren. Richtig verhält sich ferner, wer, wenn ihm ein Einsatzfahrzeug entgegenkommt, nach rechts ausweicht, sein Tempo verringert und gegebenenfalls anhält.

    Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, ist es wichtig, die eigene Geschwindigkeit zu verringern und das Einsatzfahrzeug bei Bedarf einscheren zu lassen.

    Im Straßentunnel sollte man zügig bis zur nächsten Nothaltebucht weiterfahren und dort dann anhalten. Vor einer roten Ampel empfiehlt Tannenberg den Verkehrsteilnehmern, nach rechts auszuweichen und - falls erforderlich - auch vorsichtig über die Haltelinie zu fahren. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und auf eigene Vorrechte verzichten.

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