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Baden-Baden: Laubbläser nicht immer erlaubt

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Laubbläser nicht immer erlaubt

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    Laubbläser nicht immer erlaubt
    Laubbläser nicht immer erlaubt Foto: (ZB Funkregio Ost)

    Beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht gingen in den letzten Tagen Beschwerden ein, wonach Laubsammler und Laubbläser in den Morgenstunden, über Mittag und in einem Fall sogar am späten Abend zum Einsatz kamen.

    Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissionsschutzverordnung) ist der Betrieb dieser beiden Geräte in Wohngebieten - dazu zählen auch Gebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikbetriebe sowie Gebiete für die Fremdenbeherbergung - nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt.

    Generell sollte das Gebot der Rücksichtnahme gelten. Fragen zum Thema beantwortet Karin Himmel-Oser vom Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht unter der Rufnummer 07221/931503.

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