Der Baden-Badener Brandschutzexperte Friedrich Tannenberg grenzt beim Begriff "Gas" zunächst einmal Erdgas und Flüssiggas voneinander ab, um richtig unterscheiden zu können. "Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt, der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht. Der Geruch ähnelt dem Geruch nach faulen Eiern. Dadurch werden schon geringste Undichtigkeiten von Gasinstallationen wahrgenommen. Und dies schon bevor die untere Zündgrenze erreicht wird und damit eine Explosionsgefahr besteht."
"Als Flüssiggas hingegen", erklärt Tanneberg weiter, "bezeichnet man die Kohlenwasserstoffe Propan und Butan und deren Gemische. Es begegnet uns fast täglich, etwa in handelsüblichen Feuerzeugen oder bei Campinggaskochern. Bei Flüssiggas handelt es sich um einen leicht brennbaren Stoff, der zusammen mit Luft explosive Gemische bildet. Normalerweise ist es gasförmig. Doch bereits bei Raumtemperatur und unter relativ geringem Überdruck verflüssigt es sich. Auch hier wird meistens ein Geruchsstoff beigemischt. Flüssiggas ist darüber hinaus schwerer als Luft."
Was kann man nun bei Gasgeruch tun?
Friedrich Tannenberg rät, offenes Feuer – wie etwa Kerzen – sofort zu löschen und Zündquellen zu vermeiden. "Dann sollte die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigt werden – aber nur über ein Telefon, das sich außerhalb des Gefahrenbereichs befindet. Als nächstes sind Fenster und Türen zu öffnen und das Gebäude zu verlassen. Sinnvoll ist es natürlich, andere Personen im Gebäude zu warnen. Unbedingt zu vermeiden ist, Schalter, elektrische Geräte und Türklingeln zu betätigen. Auch sollte man nie selbst Störungen und Schäden an Gasanlagen zu beseitigen versuchen, sondern immer Fachleuchte einschalten."
"Wenn möglich", so Friedrich Tannenberg weiter, "sollte man alle Gashähne und Behälterventile schließen und auch nur schwachen Gasgeruch gleich dem zuständigen Versorgungsunternehmen melden."