Die Reisende, wohnhaft im Ortenaukreis, wurde von Beamten der Kontrolleinheit des Zolls nach ihrer Ankunft aus Istanbul kontrolliert. "Nicht nur türkischen Käse und Eier, deren Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wegen Seuchengefahr verboten ist, fanden die Zöllner im Gepäck der Reisenden, sondern auch mehrere in Servietten und Plastikfolie verpackte Geldbündel", wie es in der Pressemitteilung heißt.
Beim Röntgen der Gepäckstücke wurden zudem Goldketten und -münzen festgestellt, deren Wert nach dem aktuellen Goldpreis mit 6.000 Euro berechnet wurde, so die Polizei. Neben der Beschlagnahme der Lebensmittel und einem Steuerbescheid in Höhe von 1.200 Euro für den Goldschmuck, leitete der Zoll am Baden-Airpark gegen die Reisende ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Wegen der vorsätzlichen Nichtanmeldung des Geldes droht eine weitere Strafe in Höhe von 18.000 Euro.