Eine entsprechende Gesetzesänderung durch den Bundestag vom Juni trete am 1. August in Kraft. Der bisherige Eigenanteil bemesse sich an mehreren Faktoren - unter anderem hänge er vom Abrechnungsverfahren des jeweiligen Hospizes und von der Pflegestufe des Patienten ab.
Zum Teil betrug er den Angaben zufolge 90 Euro pro Tag. Künftig bekämen die Einrichtungen mehr Geld von den Krankenkassen - im Gegenzug dürften die Hospize Patienten keinen Eigenanteil mehr in Rechnung stellen.