Worauf unbedingt geachtet werden muss und welche Möglichkeit es gibt, ein angemeldetes Motorrad absolut sicher, komfortabel und bequem zu verkaufen, klärt dieser Beitrag.
Fristen setzen und Details vertraglich festhalten
Dass viele Biker ihr Motorrad angemeldet verkaufen, liegt hauptsächlich an zwei Vorteilen. Zum einen sparen sie sich den Aufwand und die Gebühren für die Abmeldung, zum anderen können Interessenten vor dem Kauf erst einmal eine Probefahrt unternehmen. Besteht die Möglichkeit zum Probefahren nämlich nicht, was bei einem bereits abgemeldeten Motorrad der Fall ist, sind die Chancen auf einen Verkauf zu einem angemessenen Preis deutlich niedriger, denn wer möchte schon die Katze im Sack kaufen?
Doch was kann ein Verkäufer eigentlich tun, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein , wenn die Maschine angemeldet den Besitzer wechselt? Schließlich weiß man nie, welche wahren Absichten der Käufer hat oder wie zuverlässig und seriös er ist.
Wichtig ist, dass im Kaufvertrag eine Frist für die Abmeldung festgelegt wird. Der Käufer ist dann vertraglich dazu verpflichtet, den Termin einzuhalten und die Maschine bis zum Tag X umzumelden. Ebenso sollte festgehalten werden, dass der Käufer dem Verkäufer im Anschluss eine Kopie der Abmeldebestätigung zusendet: Als Nachweis, dass die Ummeldung auch tatsächlich stattgefunden hat.
Gut zu wissen: Manche Zulassungsstellen verfügen über einen Online-Service. Der Verkäufer erhält auf diese Weise online Einblick in den aktuellen Status der Abmeldung und kann das Ganze von zu Hause aus verfolgen und überwachen. Ob eine Zulassungsstelle diesen Service anbietet, ist auf der jeweiligen Webseite der Behörde ersichtlich.
Wie lange die Frist sein sollte, die der Verkäufer dem Käufer zur Ummeldung vertraglich setzt, ist gesetzlich nicht festgelegt und kann individuell vereinbart werden. Die Abmeldung sollte nach dem Verkauf aber zügig erfolgen, das heißt, innerhalb von wenigen Tagen bis maximal einer Woche erfolgen. Am besten gibt man im Vertrag ein fixes Datum an. So lassen sich Missverständnisse und Unklarheiten effektiv vermeiden.
Was tun, wenn der Käufer nicht reagiert?
Es bleibt natürlich die Frage, was der Verkäufer tun kann, wenn sich der Käufer nicht an die vertraglich vereinbarte Abmeldefrist hält. Grundsätzlich ist es in jedem Fall wichtig, dass die Zulassungsstelle und die Versicherung sofort nach dem Verkauf über den Besitzerwechsel informiert werden.
Mit einer Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags lässt sich der Verkauf zweifelsfrei nachweisen. Das heißt, dass dann auch die Zahlungsverpflichtungen für den ehemaligen Besitzer enden.
Sollte der neue Besitzer das Motorrad nicht sofort ummelden und es passiert ein Unfall, kann der Verkäufer auf diese Weise beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Doch auch ohne dass es zu einem Unfall oder Schaden kommt, ist es sehr ärgerlich und riskant, wenn der Käufer die Maschine nicht wie vertraglich vereinbart ummeldet.
Sollte die im Vertrag festgehaltene Frist also ohne die Ummeldung seitens des Käufers verstreichen, hat der Verkäufer das Recht, über seine Versicherung eine Zwangsstilllegung des Motorrads zu veranlassen.
Das ist übrigens auch dann möglich, wenn der neue Besitzer bereits alle Dokumente hat. In der Regel wird der Käufer aber erst einmal offiziell angeschrieben und über seine Verpflichtungen aufgeklärt. Kommt er diesen nach wie vor nicht nach, steht der Zwangsabmeldung nichts im Weg.
Gibt es denn keine bessere Möglichkeit, ein Motorrad angemeldet zu verkaufen?
Wer die Risiken nicht eingehen und möglichen Ärger verhindern will, kann sein Motorrad auch angemeldet auf einer spezialisierten Motorrad Plattform, wie Wir-Kaufen-Dein-Motorrad.de verkaufen. Diese Option bietet zahlreiche Vorteile und ein Maximum an Sicherheit.
Zum einen, weil aufgrund der Motorrad Wertermittlung ein fairer und marktüblicher Preis für den Verkäufer dabei herausspringt, was bei herkömmlichen Verkaufswegen aufgrund der gewieften Verhandlungstaktik der Interessenten eher selten der Fall ist, zum anderen aber auch, weil das Motorrad sogar ohne zusätzliche Kosten beim Verkäufer abgeholt wird.
Das vielleicht wichtigste Argument gerade bei einem angemeldeten Motorrad ist jedoch die bequeme und komfortable Abmeldung durch die Online-Plattform, auf die - da es sich um professionelle Dienstleister handelt - zu 100 Prozent Verlass ist. Der Verkäufer muss also nicht befürchten, dass seine Maschine nach dem Verkauf auf ihn weiterläuft, und erhält selbstverständlich auch eine Abmeldebestätigung zugeschickt. Gleichzeitig erspart er sich selbst den Aufwand der Abmeldung.
Wer sein Motorrad also nicht nur zu einem sehr guten Preis verkaufen will, sondern auch die Gewissheit haben will, dass bei der Ummeldung alles zügig und mit rechten Dingen zugeht, trifft mit solch einer Motorrad Online Plattform eine ideale Wahl. Selbstverständlich entscheidet der Verkäufer selbst, ob er mit dem Preisvorschlag der Plattform einverstanden ist: Es besteht keine Verpflichtung, das Angebot anzunehmen. Verkauft werden können übrigens auch Motorräder, die sich noch in einer Finanzierung befinden oder Mängel beziehungsweise Unfallschäden aufweisen.