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Eigenbedarfskündigung erhalten: Was Mieter jetzt wissen sollten - Plötzliche Eigenbedarfskündigung, große Verunsicherung

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Eigenbedarfskündigung erhalten: Was Mieter jetzt wissen sollten - Plötzliche Eigenbedarfskündigung, große Verunsicherung

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    Zunächst herrscht oft Ratlosigkeit: Muss ich ausziehen? Was bedeutet das für meine Familie? Kann ich mich dagegen wehren? Die gute Nachricht: Niemand muss vorschnell Entscheidungen treffen. Mieter in Deutschland haben starke Rechte – man muss sie nur kennen.

    Emotionale Belastung ernst nehmen

    Ein Zuhause ist mehr als nur Wohnraum. Es ist Erinnerungsort, Alltagsbasis, Rückzugsort. Eine Kündigung – selbst wenn sie formal korrekt ist – kann tiefe emotionale Auswirkungen haben. Angst, Schlaflosigkeit, Stress und das Gefühl von Ohnmacht sind häufige Reaktionen. All das ist normal – und sollte ernst genommen werden.

    Was in dieser Situation hilft:

    • Gespräche suchen: mit Familie, Freunden oder fachlichen Stellen
    • Informationen einholen: Rechtliche Fakten geben Orientierung
    • Ruhe bewahren: Nicht alles muss sofort entschieden werden

    Eine erste Anlaufstelle kann der digitale Ratgeber der Mieterhilfe e. V. sein:
    https://www.mieterhilfeverein.de/ratgeber/eigenbedarfskuendigung

    Die Faktenlage: Wann ist eine Eigenbedarfskündigung rechtens?

    Der Gesetzgeber erlaubt Vermietern, Mietverhältnisse zu beenden, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder enge Familienangehörige benötigen (§ 573 BGB). Doch dabei gelten strenge Regeln:

    Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann gültig, wenn:

    • sie schriftlich erfolgt,
    • der Bedarf konkret und nachvollziehbar dargelegt wird,
    • die Person, die einziehen soll, genannt wird,
    • und gesetzliche Fristen eingehalten werden (3–9 Monate je nach Mietdauer).

    Zudem muss der Bedarf ernsthaft und nachvollziehbar sein. Zweifel sind erlaubt – und können sogar zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

    Zwischen Reaktion und Strategie: Was Mieter konkret tun können

    • Kündigung prüfen: Form, Frist, Begründung und die benannte Person hinterfragen.
    • Reaktionsfrist notieren: Zeitnah handeln, aber nicht überstürzen.
    • Unterlagen sichern: Schriftverkehr, Zustellungsnachweise und bisherige Aussagen des Vermieters dokumentieren.
    • Beratung einholen: Juristische Hilfe ist jetzt entscheidend.
    • Widerspruch prüfen: Bei Fehlern oder einem sozialen Härtefall kann ein Widerspruch gerechtfertigt sein.

    Wann spricht man von einem Härtefall?

    Auch wenn der Eigenbedarf rechtlich korrekt vorliegt, kann ein sogenannter sozialer Härtefall einen Auszug verhindern (§ 574 BGB). Mögliche Gründe sind:

    • hohes Alter oder Pflegebedürftigkeit,
    • chronische oder psychische Erkrankungen,
    • fehlende Alternativen im bekannten Umfeld,
    • schulpflichtige Kinder oder bevorstehende Schulwechsel,
    • langjährige Verwurzelung im sozialen Umfeld.

    Der Härtefall muss begründet und belegt werden. Die Frist für den Widerspruch beträgt zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.

    Perspektivwechsel: Was würden Sie einem Freund raten?

    Wer emotional betroffen ist, verliert leicht den strategischen Blick. Eine einfache Überlegung hilft: Wenn ein guter Freund in dieser Situation wäre – was würden Sie ihm raten?

    Wahrscheinlich nicht: "Zieh sofort aus.”

    Sondern:

    • “Hol dir rechtliche Einschätzung.”
    • “Lies die Eigenbedarfskündigung genau.”
    • “Nutz Beratungsangebote.”

    Diese Art des Perspektivwechsels hilft, aus der Schockstarre herauszukommen und wieder aktiv zu werden.

    Hilfe von Experten: Die Mieterhilfe e. V. – der digitale Mieterhilfeverein

    Die Mieterhilfe e. V. ist ein unabhängiger, digitaler Mieterhilfeverein mit Sitz in Nürnberg und bietet bundesweit Unterstützung bei mietrechtlichen Anliegen. Zwar erfolgt keine anwaltliche Vertretung vor Gericht, doch Mieter erhalten:

    • fundierte juristische Erstberatung,
    • Einschätzung der Rechtslage bei Eigenbedarf,
    • Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen,
    • Orientierung, ob ein Fachanwalt notwendig ist.

    Mehr unter: https://www.mieterhilfeverein.de/

    Klar bleiben, Recht nutzen

    Eine Eigenbedarfskündigung ist belastend, aber nicht alternativlos. Viele Kündigungen sind fehlerhaft, unzulässig oder anfechtbar. Wer sich frühzeitig informiert, kann selbstbestimmt handeln – statt überrollt zu werden.

    Der Weg zur Klarheit beginnt mit einem ersten Schritt: Information. Die Mieterhilfe e. V. bietet dafür den passenden Einstieg. Denn: Jeder Mieter hat nicht nur Pflichten – sondern auch Rechte

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