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Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen

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Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen

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    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

    In solchen Fällen bieten Versicherer verschiedene Optionen an. Je nach persönlicher Situation und Dauer der Zahlungsschwierigkeiten kommen etwa eine Beitragsfreistellung, -reduzierung oder -stundung infrage.

    Beitragsfreistellung

    Wenn du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen willst oder kannst, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

    Dabei wird der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, was allerdings die Berufsunfähigkeitsrente senkt – auf die sogenannte beitragsfreie Rente. Deren Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Deckungskapital und wird versicherungsmathematisch berechnet.

    Meist liegt sie deutlich unter dem ursprünglich vereinbarten Rentenbetrag.

    Je nach Versicherer kann alternativ beantragt werden, die ursprüngliche Rentenhöhe beizubehalten – in diesem Fall wird die Versicherungsdauer entsprechend verkürzt.

    Eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist in der Regel bis zu 3 Jahre lang möglich. Erfolgt sie nach mehr als 6 Monaten, ist meist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Diese kann zu

    Einschränkungen wie Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung führen.

    Einige Versicherer bieten auch eine zeitlich begrenzte Beitragsfreistellung – meist bis zu 6 Monate. In diesem Fall legst du den Zeitraum im Voraus fest, und nach Ablauf beginnt die Beitragszahlung automatisch wieder, ohne zusätzlichen Antrag.

    Beitragsreduktion

    Anstelle einer vollständigen Beitragsfreistellung kann häufig auch der Beitrag reduziert werden.

    Dabei wird entweder die Berufsunfähigkeitsrente gesenkt oder die Laufzeit des Vertrags verkürzt.

    Voraussetzung ist in der Regel, dass die neu berechnete Rente eine festgelegte Mindestsumme – etwa 600 Euro pro Jahr – nicht unterschreitet.

    Beitragsstundung

    Wenn du deine Beiträge vorübergehend aussetzen möchtest, ohne dass sich deine BU-Rente verringert, kommt eine Stundung infrage. 

    Diese kann oft ohne Angabe von Gründen für bis zu 24 Monate beantragt werden – in der Elternzeit sogar bis zu 36 Monate. Der Vorteil: Der volle Versicherungsschutz bleibt während der gesamten Stundungsdauer bestehen.

    In der Regel gelten folgende Bedingungen:

    • Der Vertrag besteht seit mindestens einem Jahr.
    • Die letzte Stundung liegt mindestens ein Jahr zurück.
    • Nach der Stundung muss die Beitragsdauer noch mindestens ein Jahr betragen.

    Nach Ablauf der Stundung müssen die ausgesetzten Beiträge zurückgezahlt werden – entweder auf einmal oder in Raten, beispielsweise über bis zu 48 Monate.

    Statt einer Rückzahlung kann der Ausgleich auch durch eine Leistungskürzung erfolgen. In

    diesem Fall sinkt die BU-Rente, aber die Nachzahlung entfällt – sinnvoll bei eingeschränktem Budget, jedoch mit reduziertem Schutz.

    Alternativ kann eine künftige Beitragserhöhung vereinbart werden. Bei fondsgebundenen Verträgen besteht zudem die Möglichkeit, die gestundeten Beiträge mit dem vorhandenen Fondsguthaben zu verrechnen.

    Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?

    Da Berufsunfähigkeitsversicherungen meist keinen Rückkaufswert bieten (Ausnahme: BU mit Beitragsrückgewähr oder Rentenoption), ist eine Kündigung in der Regel die schlechtere Wahl. Du hast meist keinen Vorteil davon, statt einer Beitragsfreistellung zu kündigen.

    Bei einer selbstständigen BU der 3. Schicht mit Beitragsverrechnung über Überschüsse kann es allerdings einen Rückkaufswert geben. In diesem Fall solltest du abwägen, ob dieser oder die beitragsfreie Versicherung finanziell sinnvoller ist. Ein Versicherungsmakler kann dich dabei unterstützen.

    Im Gegensatz zur Kündigung bleibt bei einer Beitragsfreistellung ein (wenn auch deutlichreduzierter) Versicherungsschutz bestehen. Zudem kannst du den Vertrag ggf. wieder aktivieren, wenn sich deine finanzielle Lage bessert.

    Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn dein aktueller Vertrag unzureichend ist. Allerdings gilt: Erst kündigen oder beitragsfrei stellen, wenn der neue Versicherer deinen Antrag angenommen hat – sonst riskierst du, ganz ohne Schutz dazustehen.

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