Aber die Lebenswirklichkeit sehe anders aus, sagte Schwesig bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs im Bundestag. Ab 2016 soll bei der Neuwahl von Aufsichtsräten voll mitbestimmungspflichtiger und börsennotierter Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten. Wird die Quote nicht erreicht, bleiben die Stühle im Aufsichtsrat frei.
Berlin