Die Freigabe aller vier Adventssonntage verstoße gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz, hieß es in Karlsruhe. Damit wurde einer Klage der beiden großen Kirchen teilweise stattgegeben. Bis zum Jahresende dürfen Berliner Läden noch am Sonntagsverkauf festhalten.
Karlsruhe