Demnach dürfen künftig auch Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein adoptiertes Kind ihres Partners adoptieren. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang vergangenen Jahres umgesetzt. Eine solche «Sukzessivadoption» ist bisher nur heterosexuellen Ehepaare erlaubt.
Berlin