Die Formulierung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage des Jurastudenten John Philipp Thurn gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipen- und Diskothekenviertel bekämpfen wollen.
Seit Sommer 2008 waren darum Freitag bis Montag Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt seit Januar 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen.