Unter den Gästen der Zeremonie, bei der unter anderem die Namen der 28 deutschen Opfer verlesen wurden, waren Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und der französische Botschafter Bernard de Montferrand. Tiefensee kam, um im Namen der Bundesregierung seine «tiefe Anteilnahme» auszusprechen. «Wir kommen, Schulter an Schulter mit Ihnen zu stehen und versuchen, Trost zu spenden», sagte der Minister. «Wie unermesslich muss Ihr Leid sein?»
«Fassungslos, erschüttert, getroffen bis ins Mark, alleine, hilflos, ohnmächtig stehen wir vor dem, was sich an jenem Pfingstmontag ereignet haben muss», sagte der Kölner Weihbischof Rainer Woelki. Im Gedenken wurden Kerzen angezündet, eine für jedes der 28 deutschen Opfer in dem Unglücksflug von Brasilien nach Frankreich - fünf weitere Kerzen für Opfer, die deutsche Angehörige haben. «33 Kerzen mit 33 Vornamen». Ein 34. Licht brannte stellvertretend für alle weiteren der insgesamt 228 Toten der Katastrophe.
Im Atlantik wurden unterdessen nach Angaben eines brasilianischen Vize-Admirals mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere sechs Passagiere des Flugzeugs tot geborgen. Damit waren bis zum Samstag insgesamt 50 Insassen der Unglücksmaschine gefunden worden. Die Suchteams grenzten die mögliche Absturzstelle der Maschine auf einen Radius von 70 Kilometern ein. Die Stelle liegt in brasilianischen Gewässern rund 850 Kilometer nördlich der Insel Fernando de Noronha.
Die trauernden Angehörigen können nach Einschätzung eines Professors für Luftverkehrsrecht nicht mit Entschädigungen in Millionenhöhe rechnen. «Was einige Anwälte in den Medien versprechen, ist unrealistisch», sagte Ronald Schmid, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der britische Anwalt James Healy-Pratt hatte erklärt, er wolle «im Schnitt eine Million Euro pro Opfer rausholen». «Wer so viel fordert, hat keine Ahnung», sagte dagegen Schmid, der an den Universitäten Dresden und Darmstadt lehrt.
Beim Absturz des Airbus sei der Gerichtstand für deutsche Angehörige entweder in Frankreich oder in Deutschland, erläuterte Schmid. «Bei uns haben Hinterbliebene grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.» Dies könne nur bei einem Vergleich mit der Airline erstritten werden. «Üblich sind bei uns aber nur Summen bis 20 000 Euro.» Hinterbliebene, die auf Schmerzensgeld klagen wollten, sollten dies in Frankreich tun, riet Schmid, weil es dort «wahrscheinlich etwas mehr» gäbe.
In jedem Fall ist die Airline verpflichtet, den Angehörigen Schadenersatz zu zahlen. Diese Entschädigung berechnet sich nach dem, was der Verunglückte in seinem Leben noch verdient hätte und wie viele Menschen er finanziell unterstützen musste.
Nach Informationen der französischen Zeitung «Le Monde» können die Hinterbliebenen der Opfer schon bald mit Entschädigungszahlungen der Versicherer rechnen. Die Allianz, Axa, Swiss Re und andere Finanzkonzerne könnten 330 Millionen Euro auszahlen, schrieb die Zeitung.