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Karlsruhe: Bannmeile - Alkoholverbot außerhalb des "Fest"-Geländes

Karlsruhe

Bannmeile - Alkoholverbot außerhalb des "Fest"-Geländes

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    Die Verordnung beschränkt sich auf den in der Grafik dargestellten Bereich
    Die Verordnung beschränkt sich auf den in der Grafik dargestellten Bereich Foto: ps

    Das Verbot gelte nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen innerhalb der Bannmeile, wie die Veranstalter in einer Pressemitteilung bekannt gaben. Die Maßnahme habe sich in den vergangenen Jahren bewährt und zu einer deutlichen Reduzierung des maßlosen Alkoholkonsums, insbesondere bei Jugendlichen, geführt.

    Die Veranstalter hatten auf einer Pressekonferenz im letzten Monat angekündigt, dass die "Alkohol-Sperrzone" in diesem Jahr durch ausreichend Polizeipräsenz durchgesetzt werden soll. 

    Die Bannmeile bei "Das Fest", 24. bis 26. Juli, verläuft östlich entlang der Steinhäuserstraße - und schließt somit die Carl-Engler-Schule und die Heinrich-Hertz-Schule ein. Westlich reicht die Bannmeile bis zur Bannwaldallee, in nördlicher Richtung beginnt die Sperrzone in der Gartenstraße und geht dann über in die Eisenlohrstraße. Im Süden mündet sie im Kreuzungspunkt der Brauerstraße und der Bannwaldallee.

    "Das Fest 2009": Das vollständige Programm"

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